Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Breadcrumb Marketing GmbH 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Breadcrumb Marketing GmbH (nachfolgend ‚‚Breadcrumb” genannt) und ihren Kunden (im Folgenden ‚‚Kunde“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Breadcrumb nicht an, es sei denn, Breadcrumb hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Breadcrumb. 

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Breadcrumb  erbringt Dienstleistungen im Bereich Digitalberatung, Software Lösungen  und Onlinedienste. Dies umfasst unterschiedliche Beratungs- und Marketingleistungen.
2.2 Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in §3 dieser AGB und dem zwischen Kunde und Breadcrumb abgeschlossenen Vertrag. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben. 

  1. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Angebote von Breadcrumb sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Breadcrumb zustande. Mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, Breadcrumb nach Kräften zu unterstützen und alle für die Durchführung der Beratungsleistung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwände, so trägt der Kunde die daraus resultierenden Kosten. 

  1. Leistungsbeschreibung

5.1 Breadcrumb erstellt für den Kunden Webseiten, Software Lösungen, Vermarktungsstrategien sowie unterschiedliche Beratungs- und Marketingleistungen. Diese  Leistungen werden,sofern nicht anders vereinbart, auf Stundenbasis abgerechnet.
5.2 Bei Pauschal- bzw. Festaufträgen behält sich Breadcrumb vor, Zwischenabrechnungen nach Leistungsfortschritt vorzunehmen.
5.3 Anfallende Fremdleistungen bzw. Leistungen Dritter werden an den Kunden weiterbelastet.
5.4 Sonderaufträge und Änderungswünsche, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert angeboten und verrechnet.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung von Breadcrumb erfolgt auf Grundlage des im Vertrag vereinbarten Honorars. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Breadcrumb berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
6.3 Monatlich berechenbare Leistungen werden, wenn nicht anders vereinbart, über ein Abbuchungsverfahren beglichen. 

  1. Gewährleistung und Haftung

7.1 Breadcrumb haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Breadcrumb nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
7.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.4 Breadcrumb übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion der bereitgestellten Online-Rechner und Portalseiten. Ausfallzeiten und technische Störungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

  1. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
8.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. 

  1. Schutzrechte

9.1 Alle durch Breadcrumb im Rahmen der Beratungsleistungen erstellten Unterlagen, Konzepte, Analysen, Software, Online-Rechner und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
9.2 Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Breadcrumb. 

  1. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem individuellen Beratungsvertrag.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten müssen vom Kunden mindestens 12 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden, sonst verlängern sie sich um weitere 12 Monate. 

  1. Höhere Gewalt

11.1 Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Naturereignisse oder Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen.
11.2 Kann eine Partei die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. 

  1. Geheimhaltung

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Breadcrumb oder im Auftrag von Breadcrumb handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.
12.2 Diese Verpflichtung gilt auch zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Breadcrumb.

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  1. Abwerben von Mitarbeitern

15.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter von Breadcrumb abzuwerben oder ohne Zustimmung von Breadcrumb zu beschäftigen.
15.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen Bruttomonatsgehalts des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.